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Finanzierung individueller Kulturprojekte an Schulen

Finanzierung individueller Kulturprojekte an Schulen

Individuelle Kulturprojekte in Schulen können mit einem Kulturförderbeitrag an die beteiligten Kulturschaffenden unterstützt werden. Die Projektgesuche werden im Rahmen der ordentlichen Kulturförderung vom Amt für Kultur geprüft. Die Gesuche sind von den Institutionen, Kulturschaffenden oder Fachpersonen aus der Kulturvermittlung einzureichen.

Auf der Website des Amtes für Kultur des Kantons Appenzell Ausserrhoden sind die nformationen zu Voraussetzungen, Verfahren, Eingabetermine und Entscheid und Gesuchsunterlagen ausführlich festgehalten. Hier gehts zu den Informationen der Kulturförderung AR.

Kontaktieren Sie bei Fragen zur Förderung von Kulturvermittlungsprojekten im Kanton Appenzell Ausserrhoden Ursula Steinhauser, Leiterin Amt für Kultur, 071 353 67 48, ursula.steinhauser[at]ar.ch.

Antrag für Projektbeiträge einreichen

  • Schritt 1: 
    Kulturschaffende/r oder Fachperson aus der Kulturvermittlung reicht das Gesuchs vor der Veranstaltung an: Amt für Kultur, Landsgemeindeplatz 5, 9043 Trogen oder kultur[at]ar.ch
  • Schritt 2: 
    Die Kulturförderung prüft das Gesuch. Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen.
  • Schritt 3: 
    Die Zu- oder Absage erfolgt schriftlich an den Antragssteller.
  • Schritt 4: 
    Die Projektabrechnung mit Einzahlungsschein spätestens nach drei Monaten retourniert werden.
  • Schritt 5: 
    Der Kulturförderbeitrag wird überwiesen.